Patientenrechte

Wir nehmen Ihre Rechte ernst und berücksichtigen Ihre persönlichen Ansichten und Überzeugungen. Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte im Detail. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Recht auf Information

Sie haben das Recht, über Ihren Gesundheitszustand, die geplanten Untersuchungen und Behandlungen, mögliche Folgen und Risiken, die Prognose sowie über die finanziellen Aspekte Ihrer Behandlung informiert zu werden. Sie sind herzlich eingeladen, Fragen zu stellen und Erklärungen einzufordern, falls Sie eine Information nicht verstanden haben. Selbstverständlich dürfen Sie auf Informationen zu Ihrer Erkrankung auch verzichten. Wir fragen Sie, wie viel Sie von Ihrer Erkrankung und dem zu erwartenden Verlauf wissen möchten.

Vertrauenspersonen und Selbstbestimmtheit

Gerne beziehen wir in die Gespräche über Ihre Krankheit, oder wenn Sie andere Fragen haben, die Menschen mit ein, die Ihnen wichtig sind, wie z. B. Familienangehörige. Wir werden Sie fragen, wen Sie bei bestimmten Gesprächen und Entscheidungen an Ihrer Seite haben möchten. Falls wir bestimmte Behandlungen und Untersuchungen vorschlagen, können Sie diese natürlich auch jederzeit ablehnen.

Vorausplanung und Patientenverfügung

Jeder Mensch kann auch im Voraus festlegen, welche Behandlung und Diagnostik sie oder er haben möchte, für den Fall dass eine freie Willensäusserung nicht mehr möglich ist. In einer solchen Patientenverfügung ist es auch sinnvoll, Menschen zu benennen, die Ihr Vertrauen haben und – im Fall, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht mehr antworten können – Ihren Willen am besten kennen und vertreten. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unseren Sozialdienst oder die betreuenden Ärztinnen und Ärzte.

Weitere Aspekte rund um Ihre Selbstbestimmung

Der Respekt vor dem Sterben als normaler Prozess am Ende des Lebens ist ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit und Haltung. Auch daher kann im Palliativzentrum Hildegard keine Beihilfe zum Suizid durchgeführt und können die entsprechenden Rezepte und Gutachten nicht ausgestellt werden. Wenn auf Ihre oder die Initiative Ihrer Familie oder Freunde hin Beratungsgespräche von Sterbehilfeorganisationen organisiert werden, können Vertreter dieser Organisationen Sie bei uns besuchen.

Rechte und Pflichten unserer Patientinnen und Patienten